Kostenübernahme beim Legasthenie- und Dyskalkulietraining
Anerkannter Leistungserbringer des Kreises Olpe
hinsichtlich der Durchführung von
Legasthenie- und Dyskalkulietraining.
Kurz erklärt:
Außerschulisches Gutachten einholen
Ein außerschulisches Gutachten, beispielsweise von einer Erziehungsberatungsstelle, einem Psychologen oder einem pädiatrischen Zentrum.
Antrag auf Kostenübernahme stellen
Ein formloser Antrag der Erziehungsberechtigten auf Kostenerstattung des Lerntrainings.
Jugendamt überprüft den Antrag
Das Jugendamt prüft den Antrag und teilt dann mit, ob er bewilligt oder abgelehnt wird.
Bewilligung
Mit der Bewilligung können Sie dann das Lerntraining beginnen.
Natürlich können Sie zu jedem Zeitpunkt auf eigene Kosten das Lerntraining beginnen.
Rückwirkend werden die Kosten jedoch in der Regel nicht übernommen.