Kostenübernahme beim Legasthenie- und Dyskalkulietraining

 

Anerkannter Leistungserbringer des Kreises Olpe

hinsichtlich der Durchführung von

Legasthenie- und Dyskalkulietraining.

 

 Kurz erklärt:

Außerschulisches Gutachten einholen

Ein außerschulisches Gutachten, beispielsweise von einer Erziehungsberatungsstelle, einem Psychologen oder einem pädiatrischen Zentrum.

 

Antrag auf Kostenübernahme stellen

Ein formloser Antrag der Erziehungsberechtigten auf Kostenerstattung des Lerntrainings.

 

Jugendamt überprüft den Antrag

Das Jugendamt prüft den Antrag und teilt dann mit, ob er bewilligt oder abgelehnt wird.

 

Bewilligung

Mit der Bewilligung können Sie dann das Lerntraining beginnen.

 

Natürlich können Sie zu jedem Zeitpunkt auf eigene Kosten das Lerntraining beginnen.

Rückwirkend werden die Kosten jedoch in der Regel nicht übernommen.